Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11.10.2026

Anbieter: Dein Raderlebnis UG (haftungsbeschränkt), B 200, Nr. 10, 24992 Janneby
Marke / Produkt: BuVia

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der webbasierten Softwareanwendung „BuVia“ (nachfolgend „App“ oder „Dienst“), die zwischen der Dein Raderlebnis UG (haftungsbeschränkt), B 200, Nr. 10, 24992 Janneby, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Schöngart (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden über die Webanwendung buvia.app geschlossen werden.

(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Selbständige oder angestellte Busfahrer werden im Rahmen des Vertragsschlusses wie Verbraucher behandelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Der automatisierte Online-Kaufvertrag über buvia.app richtet sich ausschließlich an einzelne Busfahrer (Verbraucher oder Einzelselbständige) mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland oder Österreich zur persönlichen Nutzung. Der Erwerb von Unternehmens- und Flottenlizenzen erfolgt gesondert auf Anfrage gem. § 4a.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die vereinbarte Vertragslaufzeit, vorbehaltlich § 4 Abs. 4, eine browserbasierte Softwareanwendung zur digitalen Erfassung und Abrechnung des Verzehrs im Reisebus (nachfolgend „Deckel“) zur Verfügung. Die App ermöglicht es Fahrgästen, Speisen und Getränke fahrtbezogen zu erfassen, und dem Fahrer, die Abrechnung am Fahrtende durchzuführen.

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines digitalen Dienstes über einen festgelegten Zeitraum (§ 327 Abs. 2 BGB).

(3) Klarstellung zum Bordverkauf: Der Anbieter stellt ausschließlich das Erfassungs- und Dokumentationswerkzeug bereit. Sämtliche Verkäufe an Bord erfolgen im Namen und auf Rechnung des Kunden (Fahrers). Zwischen dem Anbieter und den Fahrgästen kommt kein Kauf- oder Bewirtungsvertrag zustande. Durch die App fließt kein Zahlungsverkehr zwischen Fahrgast und Fahrer; die Bar- oder Direktabrechnung obliegt allein dem Kunden.

(4) Zusicherung der Vertraulichkeit (Modus A): Der Anbieter sichert zu, dass die vom Kunden erfassten Verzehr-, Umsatz- und Abrechnungsdaten ausschließlich dem Kunden zugänglich sind. Etwaige Arbeitgeber oder Auftraggeber des Kunden (z. B. Busunternehmer) erhalten zu keinem Zeitpunkt Einsicht in diese individuellen Abrechnungsdaten, es sei denn, der Kunde hat dem ausdrücklich zugestimmt oder es besteht eine zwingende gesetzliche Offenlegungspflicht.

§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit & Kündigung

(1) Die Darstellung der Leistungen auf buvia.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.

(2) Der Kunde wählt das gewünschte Lizenzmodell (z. B. Jahreslizenz) aus, akzeptiert diese AGB und die Datenschutzerklärung, bestätigt die Geltung des bei der Registrierung geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) und schließt den Bestellvorgang über die Schaltfläche ‚Zahlungspflichtig kaufen‘ ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter den Zugang freischaltet. Der Anbieter bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail (§ 312f BGB).

(3) Vertragslaufzeit: Die Lizenz wird für die beim Kauf gewählte feste Laufzeit geschlossen: ein Monat, drei Monate oder eine Jahreslizenz. Ein Monat endet am gleichen Tag des nächsten Monats, drei Monate am gleichen Tag des dritten Monats danach. Gibt es diesen Tag dort nicht (zum Beispiel den 31.), endet die Laufzeit am letzten Tag dieses Monats. Die Jahreslizenz endet einheitlich am 1. März; beginnt ihre Laufzeit zwischen dem 1. Dezember und dem 28. bzw. 29. Februar, läuft sie bis zum übernächsten 1. März, und die Monate bis dahin sind ohne Aufpreis enthalten. Die Laufzeit endet an ihrem letzten Tag um 4:00 Uhr morgens nach der im Konto des Kunden hinterlegten Zeitzone (in der Regel deutsche Zeit). Das genaue Enddatum und die Zahl der Monate werden vor dem Kauf angezeigt. Der Preis der Jahreslizenz richtet sich nach der Zahl der Monate bis zum 1. März; der genaue Preis wird vor dem Kauf angezeigt.

(4) Keine automatische Verlängerung: Der Vertrag endet mit Ablauf der gewählten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine stillschweigende oder automatische Verlängerung findet nicht statt. Nach Ablauf können keine neuen Reisen mehr angelegt oder gestartet werden. Eine bereits gestartete Reise kann der Kunde zu Ende führen; seine Reisen lesen, abrechnen und seine Daten exportieren kann er auch danach, solange sein Konto besteht und die Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gespeichert sind; § 327p Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Der Kunde kann eine Kündigung jederzeit auch über die auf der Webseite und in der App bereitgestellte Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen“) abgeben. Kündigt der Kunde berechtigt aus wichtigem Grund, erstattet der Anbieter die im Voraus gezahlte Lizenzgebühr anteilig für die Zeit ab dem Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingeht, taggenau. Liegt kein wichtiger Grund vor, teilt der Anbieter das dem Kunden mit; der Vertrag läuft dann bis zum Ende der Laufzeit weiter. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(6) Kostenlose Probe: Vor dem ersten Kauf kann der Kunde den Dienst kostenlos erproben. Die Probe beginnt, sobald der Kunde seine erste Reise anlegt, und dauert 14 Tage. Während der Probe kann der Kunde genau eine Reise starten; maßgeblich ist das Starten der Reise, nicht das Anlegen. Weitere Reisen kann er während der Probe anlegen, aber erst nach dem Kauf einer Lizenz starten. Eine während der Probe gestartete Reise kann er auch nach dem Ende der Probe zu Ende führen. Die Probe ist kostenlos, setzt keine Zahlungsdaten voraus und geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Kauft der Kunde während der Probe eine Lizenz, beginnt deren Laufzeit mit dem Ende der Probe; die Beschränkung auf eine Reise entfällt mit dem Kauf. Die Probe gibt es für jeden Kunden einmal. Sie endet am 14. Tag nach dem Tag, an dem die erste Reise angelegt wurde, um 4:00 Uhr morgens (Zeitzone wie in Absatz 3). Endet die Probe ohne Kauf, kann der Kunde keine neuen Reisen anlegen oder starten; seine Reisen lesen und seine Daten exportieren kann er weiterhin, sein Konto bleibt bestehen.

(7) Verlängerung: Eine Verlängerung ist nur durch einen neuen Kauf möglich; sie ist wieder eine Einmalzahlung. Läuft beim Kauf noch eine Laufzeit oder die Probe, schließt die neue Laufzeit an deren Ende an; die verbleibende Zeit geht nicht verloren.

§ 3a Widerrufsrecht

(1) Dem Kunden steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu; die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung. (2) Das Widerrufsrecht erlischt nicht allein dadurch, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung beginnt; es erlischt erst, wenn die Leistung vollständig erbracht ist (§ 356 Abs. 5 BGB). (3) Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Bereitstellung beginnt, und widerruft er, so zahlt er Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits bereitgestellten Tage der gekauften Laufzeit — das sind die beim Kauf genannten „genutzten Tage“, unabhängig davon, ob er sich an diesen Tagen angemeldet hat —, anteilig nach dem Gesamtpreis (§ 357a Abs. 2 BGB). Tage der kostenlosen Probe zählen nicht.

§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (inkl. MwSt.).

(2) Die Lizenzgebühr ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Welche Zahlarten zur Verfügung stehen (zum Beispiel Karte oder PayPal), zeigt der Anbieter vor Beginn des Bestellvorgangs auf der Kaufseite an.

(3) Der Anbieter stellt dem Kunden eine Rechnung in elektronischer Form aus und übermittelt sie per E-Mail, in der Regel zusammen mit der Bestätigungs-E-Mail nach § 3 Abs. 2. Für die Rechnung gibt der Kunde bei der Zahlung seine vollständige Rechnungsanschrift an.

(4) Zahlungsstörungen: Wird eine Zahlung nach dem Kauf zurückgefordert (zum Beispiel durch Widerspruch gegen eine Kartenbelastung oder einen PayPal-Käuferschutzantrag), bleibt die Lizenzgebühr für diesen Kauf geschuldet. Der Anbieter kann die Laufzeit dieses Kaufs zurücknehmen, soweit sie nicht bezahlt ist. Bis die offene Gebühr bezahlt ist, kann der Anbieter außerdem das Anlegen und Starten neuer Reisen zurückbehalten (§ 273 BGB); eine bereits begonnene Reise, das Lesen, Abrechnen und der Export der Daten bleiben möglich. Der Anbieter informiert den Kunden per E-Mail und hebt die Zurückbehaltung unverzüglich auf, sobald die Gebühr bezahlt ist oder die Rückforderung zugunsten des Anbieters entschieden wurde. Für die Aufhebung der Zurückbehaltung berechnet der Anbieter keine Gebühr. Ein Widerruf nach § 355 BGB ist keine Rückforderung im Sinne dieses Absatzes.

§ 4a Erwerb von Firmen- und Flottenlizenzen auf Rechnung

(1) Unternehmen (Busunternehmen oder sonstige gewerbliche Kunden mit Sitz in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union) können Lizenzen auf Rechnung erwerben. Für diesen Erwerb gelten § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 3a sowie § 4 Abs. 1 bis 3 nicht. Bei Unternehmen mit Sitz in Deutschland wird die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Bei Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland erfolgt die Abrechnung nach Maßgabe von Absatz 3 (Reverse Charge).

(2) Bei Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland prüft der Anbieter vor der Rechnungsstellung, ob die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. / UID) gültig ist. Ist sie nicht gültig, kommt ein Kauf auf Rechnung nicht zustande; der Anbieter teilt dies dem Unternehmen per E-Mail mit.

(3) Es gilt der Nettopreis laut Preisliste. Bei Unternehmen mit Sitz in Deutschland wird die Rechnung zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer ausgestellt. Bei Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland mit gültiger USt-IdNr. / UID stellt der Anbieter eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aus (Reverse Charge).

(4) Gezahlt wird per Überweisung oder über einen vom Anbieter bereitgestellten elektronischen Zahlungslink.

(5) Der Vertrag kommt mit fristgerechtem Ausgleich des Rechnungsbetrages zustande. Der Anbieter schaltet den Zugang für das vom Kunden benannte Benutzerkonto frei, sobald die Zahlung vollständig eingegangen ist. Für Laufzeit, Ende und Verlängerung gelten § 3 Abs. 3, 4 und 7 entsprechend.

(6) Für Verträge nach diesem Paragraphen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 1 BGB).

§ 5 Verfügbarkeit & Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Dienstes. Ausgenommen sind Zeiten notwendiger Wartungsarbeiten sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Mobilfunknetzausfälle im Bus) sowie die Fälle des § 4 Abs. 4.

(2) Der Anbieter gewährleistet die Bereitstellung von Sicherheitsaktualisierungen während der vereinbarten Vertragslaufzeit gem. § 327f BGB.

§ 6 Pflichten des Kunden & Auftragsverarbeitung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Soweit der Kunde bei Nutzung der App personenbezogene Daten von Fahrgästen verarbeitet, schließen die Parteien den beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO, der bereits mit der Registrierung des Kundenkontos wirksam vereinbart wird. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Verkaufsdaten regelmäßig über die in der App bereitgestellte Export-Funktion (CSV/PDF) zu sichern, um seinen steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO) nachzukommen.

(4) Die Einhaltung steuerlicher und gewerberechtlicher Pflichten liegt beim Kunden. BuVia ist eine digitale Strichliste und kein elektronisches Kassensystem im Sinne der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 8 Empfehlungsprogramm, Freimonate

Im Rahmen des Empfehlungsprogramms erworbene Freimonate oder Rabattguthaben können ausschließlich auf künftige Lizenzbuchungen angerechnet werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Nicht eingelöste Freimonate verfallen nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). BuVia behält sich vor, das Empfehlungsprogramm für die Zukunft mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern oder einzustellen; bereits gutgeschriebene Freimonate bleiben hiervon unberührt.